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Es werden Posts vom Mai, 2017 angezeigt.

Gedächtnisprotokoll Termin im Jobcenter am 30.Mai 2017

 der Vollständigkeit halber mein Treffen mit Frau H. und Herrn M. - es wiederholt sich ja immer wieder ;-) Der Termin war "ohne Rechtsfolgenbelehrung" in der Einladung. Fazit des Treffens: es wird erneut versucht, mir die SGB-II-Verpflichtungen näherzubringen und einen "Konsens" zu erwirken (einseitig diktiert im Sinne des Jobcenters, mir verkauft als mein größtes Glück), also dass ich mich denen einvernehmlich füge. Der Grundtenor ist (bei Leugnung der Aussprache dessen): "wenn Du nicht willig bist, brauchen wir Gewalt" gekoppelt mit "aber wir mögen nicht über gewalt reden, denn es besteht doch ein Konsens, dass auch Sie wollen und Sie müssen sich das Leben doch nicht so schwer machen. Wir wollen damit doch nur Ihr bestes und es ist eine verdammt schwere Arbeit, ihnen einen Job zu suchen." Ausstehende Antworten und Schritte Reaktion auf meine Anträge/Mitteilungen: Befangenheit Herr M. nach der Strafanzeige durch mich, Reaktion auf meine Meldung

Reicht physische Anwesenheit im Jobcentermeldetermin?

Der Arbeitsvermittler Herr M. meint NEIN. Man "müsse auch mit ihm sprechen". Als Bergründung führt er Urteile an und äußert sich auch (für mich unabgeschlossen) zur Beistandsfrage>> > Sehr geehrte Frau Wendt, > > inzwischen dürften Sie meine Einladung zum Termin am 30.05.2017 > erhalten haben.      [Anmerkung: Herr M. hat mir eine Einladung zu DIENSTAG,  14 UHR (=eine Stunde nach Öffnungszeit) OHNE Rechtsfolgenbelehrung geschickt]   > > ich möchte Ihnen eine kurze Rückmeldung zu Ihrer letzten Vorsprache > geben und Sie im Hinblick auf unsere nächsten Termine darüber > belehren, dass eine, nennen wir es, physische Anwesenheit Ihrerseits > nicht ausreichend ist, keine Meldepflichtverletzung hervorzurufen. > > Unter folgenden Az. Finden Sie Urteile und Erläuterungen: > > Bayerisches LSG, Beschluss vom 3. Januar 2011 - L 7 AS 921/10 B ER > > Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 17.05.2013 > -

Innenansichten einer Berliner JVA

Anlass des Besuches: Erzwingungshaft wegen einer sog. Ordnungswidrigkeit, journalistisches und Bewusstmachungsinteresse, Interesse für einen interessanten Eintrag im Lebenslauf ;-) Vorgeschichte>> Ort: JVA Berlin Lichtenberg (Alfredstr. 11) Zeit: 24.05. kurz vor 10 - 26.05.2017 kurz nach 9 Uhr Vorwort Hallo Freunde! Ich wurde im Knast in Anbetracht der Umstände sehr freundlich behandelt, alle meine Einwände und Vorträge an der Pforte angehört, doch das hatte auf die Abläufe keinerlei Einfluss. Es war also für sie bedeutungslos, was ich an Argumenten und Fragen hatte.  Grundsätzlich ist man rechtlos dem Automatismus unterworfen, den die freundlichen JVA-Mitarbeiter null, nix anzweifelten. Sie haben ihr Hotelprogramm einfach durchgezogen und ich hab das beste daraus gemacht. Ich musste auch - entgegen mancher Annahme- nichts unterschreiben, damit das möglich war. Die meiste Zeit war ich allein in meinem ca. 7 m² großen Zimmer und habe gelesen, meditiert, TV geschaut, mich mit dem

Zwei Tage KNAST wegen OWiG

Post am 23. 05. 2017, dem 68. Jahrestag des Grundgesetzes, für mich: wegen einer sog. "Ordnungswidrigkeit" soll ich innerhalb der nächsten 14 Tage in den Knast. Ich bin dann gleich auf dem Weg und berichte Euch ggf. am Freitag, wie es war - außer sie wollen mich nicht ;-) Hier die Ankündigung von damals (die neuen Dokumente scannen schaffe ich zeitlich grad gar nicht) "Angebot zur Vervollständigung meiner Vita">> Für das Jobcenter ist ein Schreiben zur INFO (über die (zuvor unabgesprochene) Ortsabwesenheit) schon vorbereitet - ich werde es verschicken, wenn ich wirklich weiß, dass ich im Knast sitzen werde bzw. wenn das vorüber ist - eigentlich hätte ich dafür gern Urlaub genommen ganz regulär mit paar Tagen vorn und hinten dran... aber jetzt passt es gerade...  -------------------------------------------------------------- und hier meine Antworten von damals: Amtsgericht Tiergarten Ihre Geschäftsnummer: (322 Owi) (59/17) Schreiben vom 14. 03.2017, eingegange

Christine Kosmol erneut vor Gericht - wegen ihrer Meinungsäußerung auf FACEBOOK

 Christine ist MITTWOCH (24. 05. 2017, 10 Uhr)  vor Gericht - !Der TERMIN wurde kurzfristig wegen KRANKHEIT der Richterin vorläufig abgesagt! sie hat damals ihren Brief bzw. das dazu gehörige Urteil wegen Beleidigung (des Jobcenters oder dessen Mitarbeitern) veröffentlicht auf facebook und das Prozedere auch mit eigenen Worten, Meinungs- und Empfinungsbekundungen kommentiert. Dies nun hat ihr eine weitere Anzeige gebracht, wobei die eigentlichen Tatvorwürfe ihr selbst wohl erst während der Verhandlung bekannt gemacht werden. > Hallo an alle, > > am 24.5.2017 findet die Hauptverhandlung für meine zweite Anzeige statt, > wegen meiner Veröffentlichungen auf Facebook. Es wird also eventuell > satirisch. Wer Lust hat, hinzukommen, darf das gern tun. Würde mich freuen. > > Hier die genauen Daten: > > 24.05.2017 - 10 Uhr > Lübeckertordamm 4 > Sitzungssaal 0.06 / Erdgeschoss > > Gruß > Christine sie kommentiert weiter: "hier ein wichtiger Link - u

Shopping und schlemmen mit Lebensmittelgutscheinen

Bericht vom 12. 05. und 21. 05. (weiter unten) FriGGa: "Vor Jahren habe ich mal alle Supermärkte u.ä. gefragt per Mail, ob sie Lebensmittelgutscheine annähmen. Die Antworten waren gemischt, meist blieben sie aus. Inzwischen gibt es wohl ein "Pass-System" (wie Treuepunkte?) mit Sodexo-Gutscheinen, die offensichtlich nicht nur Sanktionierten (und mancherorts Geflüchteten) ausgehändigt werden, sondern auch Mitarbeitern von Firmen. Am 12. 05. war ich mit einigen anderen Interessierten mit Lebensmittelgutscheinen im Abgeordnetenhaus von Berlin. Dort wollten wir uns gemeinsam eine warme Mahlzeit in der Kantine gönnen. 5 Leute ließen sich die Teller vollpacken mit einer "Hirtenpfanne". Ich trat an die Kasse und zog meine SODEXO-Gutscheine hervor. Da war die gute Frau an der Kasse erstmal überfordert. Es wurde der Vorgesetzte gerufen, der angab, dass solche Scheine dort nicht akzeptiert würden. Sowas würde allgemein immer vor dem Laden oder Restaurant vermerkt sein (?)

Offener Brief an Frau H. bezüglich unseres Termins am 12.05.2017

Sehr geehrte Frau H., heute wollten Sie mir gemeinsam mit Herrn M. oder er allein mir ein "Angebot" machen - leider deuteten Sie nicht an, in welche Richtung das ginge. Es waren Ihnen auch nicht möglich zu sagen, in wie fern es sich um ein Angebot Ihres Hauses, Ihnen persönlich, Herrn M. persönlich sei oder ob es an Sanktionen gekoppelt sei. Ich bin sehr neugierig. Ich bin heute nicht geblieben, obwohl ich wirklich sehr sehr neugierig war! Sie haben wieder auf Ihrer einseitigen Beistandsregelung bestanden (Hausordnung, die aber SGB 10 und Gerichtsurteilen zur Beistandszahl widerspricht). Das sind klare mich alarmierende Anzeichen von Obrigkeitstreue vor echter gelebter Menschlichkeit und daher konnte heute kein Gespräch mit mir stattfinden: Sie haben mich nicht respektiert, sondern wieder nur "für Ihre Zwecke" vorgeladen. Wenn Sie WIRKLICH etwas anzubieten haben, was mir nützen wird aus MEINER PERSPEKTIVE, dann wird es dafür eine andere Gelegenheit geben