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Es werden Posts vom Dezember, 2016 angezeigt.

Verfassungsbeschwerde wegen SGB-II abgelehnt in Karlsruhe

Ich habe heute Post vom Bundesverfassungsgericht bekommen: (der Bief war aus Karlsruhe EINEN Tag unterwegs - vom Jobcenter zu mir um die Ecke dauert es immer 3 bis 7Tage) BUNDESVERFASSUNGSGERICHT -1 BvR 2189/16 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau Frigga Maja   W e n d t, (Adresse) gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch -Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26. Juli 2016 (BGBI I S. 1824) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Eichberger und die Richterinnen Baer, Britz gemäß §93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S.1473) am 14. Dezember 2016 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von iner Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. -> alle drei Namen stehen da, untersch

Antrag SGB-II (Weiterbewilligung (unter VORBEHALT)

... hier tippe ich es ab - extra für Dich, H. G. aus H. ;-) Beantragung v. Leistungen nach SGB-II unter Vorbehalt Ich beantrage unter Vorbehalt, dass meine Grundrechte nicht außer Kraft gesetzt werden, Leistungen nach SGB-II in Ihrem Hause (siehe Formular v. Ihnen). Der Vorbehalt bezieht sich darauf, dass ich andere Einkommensquellen, wie etwa "gesetzliche soziale Leistungen", die zur Existenzsicherung keinen "Wohlverhaltenskodex" oder "freiwillige Verträge" (wie etwa eine EGV) benötigen, bevorzugen würde. Solange aber das "Grundrecht auf das Existenzminimum" nicht beantragbar ist (Argument d. Politiker "es fehle die gesetzl. Grundlage dazu"*), werde ich - auch sofern meine Einnahmen nicht dramatisch steigen - zur Vermeidung von individueller Notlage gezwungen sein, (bei Ihnen) SGB-II-Leistungen zu beantragen. Ich danke f. Ihr Verständnis der Lage u. hoffe - auch mit Ihrer Unterstützung - schnellstmöglich das Sozialsystem so zu transfor

FORMBLATT für unerwünschte (Haus)Besuche (Gerichtsvollzieher etc.)

Hiermit bestätige ich,....................… dass ich am .............................. gegen den ausdrücklichen Wunsch des Mieters/ der Mieterin/Wohnungseigentümers.. in seine/ihre Wohnung zwecks [ ] Pfändungsinteresse [ ] Sonstiges:.................... eingetreten bin. Ich reiche meinen Amtsausweis vor zur Fotografie/zur Kopie/zur Abschrift. Die Mieterin/der Mieter hat laut eigenen Angaben keinen Vertrag mit der ersuchenden Stelle geschlossen und mich über Vertäge zu Lasten Dritter usw. aufgeklärt. [ ] BesagteR MieterIn hat/haben mir nur Zutritt gewährt, um schlimmeres Übel von sich fernzuhalten. Mein Handeln legitimiere ich selbst mit folgender Gesetzesgrundlage..........… [ ] Ich bin von der Mieterin/dem Mieter/den Mietern darüber aufgeklärt worden, dass ich mit Betreten der Wohnung Grundrecht breche und beim Berühren, Verändern oder Entfernen von Gegenständen in die Intim- und Privatsphäre der MieterIn oder deren Vertrauenspersonen eingreife. [ ] Ich wurde darüber aufg

GEZ-Entrümpelungsparty

DIE PARTY FAND OHNE den Gerichtsvollzieher statt ;-) Ihm war es zu heikel oder gegen seine Prinzipien, einen VERTRAG zu unterzeichen, was in meiner Wohnung aber nötig gewesen wäre. Er gibt den Fall wieder zurück an den Innendienst. Vielleicht verweigern sie die Zusammenarbeit mit dem rbb - zumind. in meinem Fall? -------------------------------- Ich lade alle Freunde ein, mich bei der GEZ-Entrümpelungsparty zu besuchen! Ort: ..... bei WENDT Zeit: irgendwann zwischen 11 und 16 Uhr Special Guest: Herr M., Vollstreckungsbeamter des Finanzamtes Prenzlauer Berg Im Angebot habe ich für die ca. 300 - 400 EUR GEZ-ZWANGSgebühren, die ich nicht entrichten werde: eine Waschmaschine (tip top, geht nur leider nicht mehr) diverse abgelegte Kleidungsstücke Einen Haufen Unrat und Müll- bringt gern auch eigenen Müll mit. LG, FriGGa P.S.: da der Termin kurzfristig abgesagt werden kann, habt ein Handy dabei, dass ich ne SMS schicke, wenn klar ist, dass der Mann nicht kommen wird. ... -------------------

VOTING FÜR oder GEGEN Sanktionen

Das ist eine Geschäftsidee von mir (C) - jegliche Nutzung dieser Idee ist auf eigenes Risiko Hier konkret für meinen Fall (als Beispiel): Soll FriGGa Maja Wendt, Grundrechteaktivistin aufgrund ihres frechen, ihren Arbeitsvermittler verärgernden Grundrechtegebrauchs sanktioniert werden? In welcher Höhe? Durch welche konkreten Vorfälle im Rahmen von SGB-II legitimierbar? VOTET für nur EINEN EUR! Enthaltungen kosten 2 EUR. Das Geld wird FriGGas Jobcenter über den Umweg über FriGGa mit Einbehaltung von 20% zufließen, bis FriGGa ggf. aus dem SGB-II-Bezug herausfällt. @Jobcenterpersonal: Man könnte das hier auch als aberwitzige Idee von CROWDFUNDING bezeichnen ;-) Konkrete Anlässe finden sich hier: * EGV-Papier wurde zum Verkauf angeboten und verkauft (für 15 EUR - gemeinsam mit zwei zusatzverkäufen für 20 EUR). * sie grinst ihren Arbeitsvermittler an , wenn er sie verbal herunterputzt oder um versöhnlich zu sein, wenn er seinen Unmut bekundet * sie nimmt Beistände (mehr als einen) gewöhn

Begegnung Souverän und Exekutive

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Der Bericht unserer Begegnung "FriGGa und ihr Arbeitsvermittler" am 5. 12. 2016 aus Sicht des Arbeitsvermittlers Herrn L. Ich habe das Dokument bei meiner Akteneinsicht von der Teamleiterin am 20.03.2017 erhalten. Offensichtlich hat es den Menschen auch sehr bewegt, was wir beide besprochen haben, denn er hat 3 Einträge verfasst, die das System auf je zwei Seiten anzeigte... 6 Seiten - kurze Seiten sind von mir hier abgeschnitten gescannt Wie ich seinen Eintrag KOMMENTIERE>> Wie ich das Ganze damals erlebt habe, ist hier archiviert: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/p/blog-page_5.html sowie Mein Terminwunsch an Herrn L. Statements zu meinen Fragen im Gespräch mit AV Herrn L.