Verfassungsbeschwerde wegen SGB-II abgelehnt in Karlsruhe
Ich habe heute Post vom Bundesverfassungsgericht bekommen: (der Bief war aus Karlsruhe EINEN Tag unterwegs - vom Jobcenter zu mir um die Ecke dauert es immer 3 bis 7Tage) BUNDESVERFASSUNGSGERICHT -1 BvR 2189/16 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau Frigga Maja W e n d t, (Adresse) gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch -Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26. Juli 2016 (BGBI I S. 1824) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Eichberger und die Richterinnen Baer, Britz gemäß §93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S.1473) am 14. Dezember 2016 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von iner Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. -> alle drei Namen stehen da, untersch