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Es werden Posts vom Januar, 2017 angezeigt.

Übergabe der 3. Sanktionsanhörung (wegen einer Maßnahme)

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Im Zuge der Ereignisse fand am 27. 01. 2017 eine ÜBERGABE meiner 3. Sanktionsanhörung statt. Ich hatte sie diesmal als Ausdruck dabei -zusammengerollt und mit einem Schleifchen zugebunden: TEXT hier>> Ich saß mit einigen Freunden im Wartesaal nahe des Büros meines Arbeitsvermittlers im Jobcenter... um auf den Boten Ralph Boes zur Überbringung der Anhörung, zu warten. Bevor Ralph zum Treffpunkt im Wartesaal kam, sah ich ungeplant meinen Arbeitsvermittler auf dem Gang und der kam dann unmittelbar darauf in den Wartebereich. Dort rief er einen Mann auf, der offensichtlich nicht da war und ging rasch wieder. Wir sprachen ihn nicht an und außer einem kurzen den Raum abscannenden Blick, der sich sofort abwandte, sagte auch er nichts. Erst danach kam Ralph zu uns. Inzwischen hatte sich aber ein Sicherheitsmann vor Herrn L.s Bürobereich hingestellt. Niemand von uns wollte zusätzlich die Lage eskalieren. Ralph  würde  allein - auch ohne mich - bis zur Tür zu Herrn L. gehen. Dieser h

Prozesskostenhilfe abgelehnt - hier könnt Ihr mir beim Widerspruch helfen

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Das Sozialgericht Berlin hat - in inhaltlicher Vorausschau auf die Ablehnung der Klage - meinen Antrag auf Prozeskostenhilfe im Klageverfahren gegen die EGV abgelehnt: Hier die Dokumente und die Möglichkeit (z.B. im Kommentar) mir beim Abfassen eines Widerspruches zu helfen.   HIER findet Ihr meine Reaktion (Beschwerdeschreiben) >> UNABHÄNGIG davon wird das Verfahren fortgesetzt. Ohne PKH werdeich auch auf Tipps wie "Nimm einen Einwand" nur auf dieses Schreiben verweisen ;-)

Sanktionen werden nicht dynamisch berechnet, sondern sind "Fixkosten"

Auskunft meines Arbeitsvermittlers vom Montag, dem 23. 01. 2017: Sehr geehrte Frau Wendt, Vielen Dank für Ihre Nachricht! Berechnungsgrundlage für etwaige Sanktionen ist immer die Regelleistung, also in Ihrem Fall 409,00 Euro. Die tatsächliche Leistungshöhe nach dem SGB II wird von vielen Faktoren beeinflusst und bildet nicht die Grundlage. Ihr Regelsatz/ Ihre Regelleistung hat sich nicht auf Grund Ihrer aktuellen EKS verändert, sondern wegen der gesetzlichen Anpassung mit Wirkung ab 01.01.2017. Lediglich die vorläufig bewilligte Leistungshöhe variiert in Abhängigkeit von Ihren Prognosen. Mit freundlichen Grüßen   L.     Hier war meine Frage vom Sonntag,  auf die ich nirgendwo bislang eine klare Antwort erhalten hatte: Sehr geehrter Herr L., da Frau H. [Teamleitung] Weihnachten mitteilte, "dass ihre MitarbeiterInnen gern für alle ALG-II betreffenden Fragen zur Verfügung stünden", traue ich mich, Ihnen im laufenden Verfahren jetzt noch eine Mail zu schicken. Ich habe eben aber

Dritte Sanktionsanhörung von Herrn L. gegen FriGGa

Hier die ANDROHUNG der Sanktion: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_14.html   Hier die Korrespondenz in der gesamten Angelegenheit >> und HIER das bisherige RESULTAT in Form meiner ersten Sanktion>> Mein Schreiben am 17. 01. als Reaktion auf diese Anhörung an Herrn L. an Herrn L., Frau H. und die Maßnahmeträger Hintergrund: Zur Weihnachtszeit kam das Angebot zu einer MASSNAHME >> Dann lehnte mich der Maßnahmeträger (vorläufig) ab. Ich hatte keine Hausordnung, PC-Nutzungsordnung usw. unterzeichnet, was aber keiner Ablehnung der Maßnahme gleich kam, sondern es waren bzw. SIND zuvor bestimmte Dinge zu klären: -muss ich teilnehmen auch ohne meine Einwilligung (dann braucht es keine Unterschriften) und ich kann oder muss "ohne Unterschriften teilnehmen" etwaige Verträge zwischen Träger und JC wären ggf. rchtlich zu prüfen als "Verträge zu Lasten Dritter" - gerade wenn mir dabei rechtlich nachteile erwachsen können -

Ralph Boes im Sozialgericht wegen 100%-Sanktion

Dienstag, 31. Januar 2017, 11:30 Uhr, Saal 113- SOZIALGERICHT Berlin, Invalidenstraße 52 Nun ist also auch Ralph Boes mal dran mit einem Verfahren! Hier die LADUNG zum Termin: http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/3-KLage-erste-100%25-Sankton/2017-01-03-SG-Einladung-Gerichtstermin-anonymisiert.pdf Anmerkung: Sein "Erscheinen ist angeordnet" und ein Termin, um den er durch Klage selbst gebeten hat, wird durch die Formulierung des Gerichts zu einem ZWANGStermin, der ihm Ordnungsstrafe bringt, wenn er nicht erscheint... Ralph hat selbst schon einiges vorbereitet, denn er möchte sinnvollerweise lieber gleich alles nach oben abgeben: http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/3-KLage-erste-100%25-Sankton/2017-01-11-RB-to-SG-Einbringung-von-Arbeitsbegriff-und-Gutscheinfrage.htm NACHTRAG 01. 02.2017 zum Prozess gestern BERICHT von Ralph wird sicher in Kürze folgen... hier hat er sich schon kurz grundsätzlich dazu geäußert: http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereigniss

Klage/Widerspruch gegen Sanktionen wegen GG-Unvereinbarkeit

PASSAGEN davon als Vorlage für (Eure) Sanktionsprozesse zu verwenden (auf eigenes Risiko - ohne Garantie oder Haftungsübernahme durch die Verbreiterin)   Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf Die Leistungsberechtige ist der Auffassung, dass die Sanktionsregelung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1, Art. 12 Abs.1 GG sowie mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar sei. Allee der Kosmonauten 29 12681 Berlin Tel: 030 / 555548 - 2222 E-Mail: Jobcenter-Berlin-Marzahn- Hellersdorf@jobcenter-ge. xxxxxxxxxxxxxxxxx Kundennummer: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - Termin ,  Dienstag, den 10.Januar 2017 um 11:35Uhr in Zimmer 725- Jeder Bedürftige hat einen Anspruch auf gegenleistungs- und diskriminierungsfreie Sicherung des Existenzminimums.es wird bereits zumindest ein Grundrecht auf Existenzsicherung in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II und SGB XII bestätigt zu finden, die die Kriterien zur Er

FREISPRUCH in 1. Instanz

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URTEIL WEGEN HAUSFRIEDENSBRUCH - kompletter Scan. hier werdet Ihr meinen Bericht finden>> hier geht es zur Dokumentation der Vorgeschichte>> Inzwischen wurde Berufung eingelegt und ich soll am 7. 03. 2017 zur Berufungsverhandlung kommen nach Hamburg zum Sievekingplatz 3 Saal 362 2. Stock  um 9:00