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Es werden Posts vom März, 2017 angezeigt.

Klage gegen Zwangsgeld zu "Mitwirkungshandlungen" bei der Passbeschaffung

Thema dieser Veröffentlichung: sich wehren gegen Vollstreckungen/Zwangsgelder im Zuges des Zwanges, einen Personalausweis zu beantragen. Der Zwang zu "Mitwirkungshandlungen" (="erzwungenen Scheinfreiwilligkeit"=LÜGE) wurde in zuvorigen "nicht juristisch formulierten Schreiben" und Begegnungen immer wieder deutlich von einigen Betroffenen offengelegt. Hier legt jemand Klage im Verwaltungsgericht ein. Ältere Schreiben eines Betroffenen (zum Thema erzwungene Unterschrift im Zuge der Beantragung eines Passes) sind hier veröffentlicht >> (folgt)   Verwaltungsgericht Berlin Präsidentin Frau XXX   Postanschrift: Kirchstraße 7   10557 Berlin Ich übereiche  anliegend eine PKH - Erklärung nebst Belegen sowie meine Klageschrift unter dem Vorbehalt der PKH-Bewilligung, es wird gebeten die  Klage erst nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zuzustellen. Klage als "Entwurf"  - gekennzeichnet -  des  xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxx   -Kläger-

Horst Murken: Nachteilsausgleich Rechtsquellen

THEMA RECHTSQUELLEN UND NACHTEILSAUSGLEICH Land Brandenburg Ministerium der Justiz (l,1) 3133 E – l.001/17 per Telefax Berlin, 25. März 2017 Sehr geehrter Herr Dr. Matusch, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 20. März 2017, mit dem Sie auf einige Probleme meiner Familien mit der Justiz in Brandenburg eingehen. Leider nennen Sie überhaupt keine Rechtsquellen, so dass eine Verifizierung Ihrer Aussagen nicht möglich ist. Dies gilt natürlich auch für die Falsifizierung. Die mir mit 25.8.2015 zugesprochenen 2900 Euro sind ein Nachteilsausgleich. Schmerzensgeld ist wohl auch ein Nachteilsausgleich und darf nicht gepfändet oder verrechnet werden. Wo haben Sie bitte für mich eine Rechtsquelle, dass der Nachteilsausgleich gepfändet werden darf? Und überdies hatte ich einen vollstreckbaren Titel schon mit 30.8.2015 beantragt, dieser wurde mir aber verweigert. Auch meinem Anwalt hat man diesen nicht ausgestellt, er musste sich erst an den zuständigen Senator in Berlin wenden. Dies alles tragen

NICHTIGKEITSKLAGE NACH 579 I Nr. 4 UND ALLE WEITERE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL

L S G L 10 AS 2764/15  Horst Murken Per Telefax Berlin, 27. März 2017 NICHTIGKEITSKLAGE NACH 579 I Nr. 4 UND ALLE WEITERE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage im Prinzip die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, da in dem Prozeß doch so einiges widerrechtlich passierte. So hatten wir einen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung vor dem SG und deren Vorbereitung nach § 106 SGG. Auf diese dränge ich hiermit erneut. Mein Befangenheitsantrag gegen den Richter B. war hochberechtigt, hatte er doch mit 25.11.15 eine völlig abwegige und gegen uns gerichtete Rechtsauffassung vertreten. Natürlich gibt es für einen Überprüfungsantrag keine Begrenzung auf 4 oder gar 1 Jahr. Dies würde dem Sinn des Grundgesetzes widersprechen, welches uns Bürgern eine fehlerfreie Verwaltung und Rechtssprechung garantieren will. Dies sollte auch ein Richter am LSG wissen und berücksichtigen. Der Antrag ist auch deshalb berechtigt, da Frau K. den Leistungsträge

Berufungsverhandlung FriGGa wegen Hausfriedensbruch im Gericht

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Eindrücke von der Verhandlung am 07.03.2017, 9:00 Sievekingplatz3, Strafjustizgebäude, Sitzungssaal 362/2.Stock es war ein GANZER VERHANDLUNGSTAG angesetzt... Zuerst musste FriGGa ihr an der Jacke befindliches Grundgesetz unten am Eingang ins Gericht, an der sog. "Vereinzelungsanlage" abgeben, "aus Sicherheitsgründen" - was sie zu Prozessbeginn gleich rügte und ein Wachtmeister wurde geschickt, ihr das GG für ihre Unterlagen zu bringen. Einer der Gäste im Zuschauerraum wurde aufgefordert, seinen Hut abzunehmen - es "gäbe nur zwei Gelegenheiten, in der "Öffentlichkeit" einen Hut zu tragen", so Richterin S., und zwar "alte Damen in der Kirche". Das ist sehr lustig, denn "Öffentlichkeit" ist auch auf der Straße und dass das Gericht eben NICHT wirkliche Öffentlichkeit ist, sondern "privates Hausrecht" postuliert, zeigt ja die Anklage an FriGGa, die dieses "gebrochen haben soll". Der Mann nahm seinen H

Konflikt der Gewalten

Hallo Freunde! Ich (Berlinierin) war heute von 9 bis 16 Uhr im Gericht in Hamburg, wo es um meinen (und anderer Menschen) Vorwurf zum Hausfriedensbruch im Gericht ging - siehe Newstickereintrag vom 07.03.2017. Dieser Blog wurde anlässlich dieser Geschichte damals gestartet von mir - als ich den ersten Strafbefehl erhielt, gegen den ich Einspruch einlegte, während ich mitbekam, dass einige andere die Strafe ohne Verhandlung abzahlten, nur aus Angst vor weiterem Schaden - nicht aus "Schuldeinsicht". Nun wurden viele Zeugen vernommen und dabei konnten wir auch etliches zum ANLASS bzw. den URSACHEN  Agenda 2010 sagen , was zur Gerichtsverhandlung am 2.2. 2016 geführt hat, der uns letztlich auch die heutige Verhandlung beschert hat, wo ich auf der Anklagebank saß nach Freispruch in erster Instanz . Mein Erscheinen war selbstverständlich angeordnet - kranke oder beurlaubte PolizistInnen wurden als Zeuginnen entpflichtet. Nun wollte der Staatsanwalt heute gern noch weitere Mensche

Anwalt gefunden über Ausschreibung: PKH-Auftrag und Beratungshilfeschein zu vergeben (30%Sanktion)

PKH soll im Erfolgsfall den Anwälten helfen, ihre Existenz zu bestreiten. Hier die Ausschreibung für einen Auftrag: Am 26.02.17 schrieb Frigga Wendt Liebe AnwältInnen, wer hat Lust, die PKH für eine wahrscheinlich leicht kippbare Sanktion einzustreichen? Sanktion kurz vor Ende eines (ebenfalls unter Klage* stehenden) EGV-Verwaltungsaktes: https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/p/mein-erstes-mal-er-hat-es-getan.html Sanktionsgrund: Nichtzustandekommen einer Maßnahmeteilnahme (unterstellte "Verweigerung" - in echt war der Grund eine rechtlich erlaubte "fehlende Zustimmung zur Datenspeicherung" beim Maßnahmeträger). Das müsste doch Aussicht auf Erfolg haben. Ebenso ist noch eine EKS-Klage offen. Diese wurde schon von einem rechtlich bewanderten Menschen auf die Schnelle zusammengeschrieben und (leider mit etlichen Rechtschreibfehlern) eingereicht. PKH könnte noch auch da noch möglich werden... das Ding ist nicht veröffentlicht und würde von mir vorzugswe

"Verfassungsschutz" diffamiert FRAGENDEN Menschen als Reichsbürger

 IFG-Berlin-ANTRAG: Zum Vorgang xxxx Zimmer: xxxx Zur Kenntnisnahme mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksbürgermeister Neukölln und die Fraktionsvorsitzenden aller im Bezirksamt Neukölln vertretener Parteien Sehr geehrte Damen und Herren, Ich zitiere aus: Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) Vom 15. Oktober 1999 § 1    Zweck des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. In DIESEM RAHMEN der Ausübung meiner demokratischen Rechte und meiner demokratischen gesellschaftsbildenden Mitwirkung im allgemeinen, sowie der Wahrnehmung meiner verf