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Ablehnung reicht nicht - Grundrechte einfordern wird mit Strafe bedroht

Dietlind hat seit Jahren keine Grundsicherungsleistungen erhalten. Sie beantragt auch kein HArtz IV, sondern das GRUNDRECHT AUF DAS EXISTENZMINIMUM* nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1BvL 1/09,3/09,4/09. Um ihr Grundrecht zu erlangen, hat sie eine "Einstweilige Anordnung auf Feststellung" ans Bundesverfassungsgericht gestellt. Wortlaut siehe hier>> (kommt noch, ist aber auch in der Antwort zitiert) Nun erhielt sie eine   Antwort>> vom Bundesverfassungsgericht, die gegen jedes Grundrecht gerichtet ist: Es wird mit STRAFE gedroht, wenn man seine Grundrechte einfordern will! *Mit Inkrafttreten von SGB-II sind gesetzliche soziale Leistungen im Sinne von Artikel 22, 25 und 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht mehr beantragbar. Sie wurden durch eine "freiwillige Leistung" der BRD (HartzIV/SGB-II) ersetzt, die aber die Ausbeutung von Mensch und Natur diktiert. Inzwischen hat Dietlind auf die angedrohte Strafe geantwortet >>